Förderung
Was und wen wir fördern
Unsere Förderrichtlinien
Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen an soziale Projekte und Einrichtungen
Auf der Grundlage von § 11 Abs. 1 2. Spiegelstrich der Satzung des Vereins
vom 1. November 2005 beschließt die Mitgliederversammlung am 28.11.2009
die nachstehende Richtlinie:
- Förderfähig sind nur solche Vorhaben, deren Umsetzung auf dem Gebiet der Stadt Görlitz erfolgt.
- Über die in § 1 Abs. 3 der Satzung aufgeführten Zwecke hinaus können im Einzelfall auch solche Vorhaben gefördert werden,
- die zielgerichtete sozialpädagogische Maßnahmen auch für sozial nicht benachteiligte Kinder zum Inhalt haben,
- die sich speziell an den Bedürfnissen älterer Menschen orientieren.
- Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften sowie die Stadt Görlitz.
- Voraussetzung für eine evtl. Förderung ist eine i. d. R. formelle Antragstellung (Formular) an den Verein.
- Der Vorstand prüft neben den formalen Voraussetzungen die Übereinstimmung des im Antrag angegebenen Zweckes mit den satzungsmäßigen Zwecken in § 1 Abs. 3 der Satzung und erstellt aus den Anträgen eine Vorlage.
- Die Vorlage wird vom Vorstand mit einfacher Mehrheit festgestellt.
- Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt aufgrund der Vorlage des Vorstandes durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung. Die einfache Mehrheit ist ausreichend.